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Leistung

Altlast?Sicher entsorgt.

Fachgerechte Sanierung und Demontage asbesthaltiger Dachmaterialien – nach TRGS 519 und gemäß den geltenden Vorschriften.

01Worum es geht

Asbestsanierung

Bis in die frühen 1990er-Jahre wurden Dächer und Fassaden häufig mit asbesthaltigen Faserzement-Platten gedeckt, etwa Wellplatten an Garagen, Schuppen und Nebengebäuden. Solange das Material unbeschädigt bleibt, ist es unproblematisch. Bei Beschädigung, Verwitterung oder Abbruch können jedoch Fasern freigesetzt werden.

Deshalb gilt: Asbesthaltige Materialien dürfen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und mit entsprechender Sachkunde demontiert und entsorgt werden. Nicht selbst anpacken – weder bohren noch schleifen noch mit dem Hochdruckreiniger abspritzen.

Ich demontiere asbesthaltige Dachmaterialien fachgerecht nach TRGS 519 und gemäß den geltenden Vorschriften. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, hängt von Material, Zustand und Arbeitsverfahren ab – das klären wir vorab.

Bitte nicht selbst bohren, schleifen, brechen oder abspritzen. Wenn du asbesthaltiges Material vermutest: Finger weg, kurz melden.

02Typische Anlässe

Wann dassinnvoll ist.

  • 01

    Alte Wellplatten auf Garage oder Schuppen

    Verdacht auf asbesthaltige Faserzementplatten? Wir klären das gemeinsam.

  • 02

    Sanierung eines älteren Daches

    Asbesthaltige Eindeckung wird demontiert und durch ein neues Dach ersetzt.

  • 03

    Fassadenplatten und Verkleidungen

    Auch Dachrand- und Fassadenbereiche können betroffen sein.

  • 04

    Beschädigtes Material

    Gebrochene oder stark verwitterte Platten sollten nicht in Eigenregie angefasst werden.

03Ablauf

So läuftdas ab.

  1. 1

    Erstkontakt

    Du beschreibst Objekt und Material – Fotos helfen bei der ersten Einschätzung.

  2. 2

    Klärung der Vorgaben

    Wir besprechen Art des Materials, Umfang und die zu beachtenden Vorschriften.

  3. 3

    Angebot

    Nachvollziehbares Angebot für Demontage und Entsorgung.

  4. 4

    Demontage und Entsorgung

    Fachgerechte Ausführung nach den geltenden Vorschriften.

04Häufige Fragen

Gutzu wissen.

Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?

Sicher lässt sich das nur durch eine Materialprüfung feststellen. Hinweise sind das Baujahr (vor 1993), Faserzement-Wellplatten und Fassadenplatten. Fass das Material bitte nicht an und bearbeite es nicht.

Darf ich Asbestplatten selbst entfernen?

Davon rate ich ab. Für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien gelten strenge Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Die Entsorgung ist ebenfalls geregelt.

Was bedeutet „nach TRGS 519“?

Die TRGS 519 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Sie legt fest, wie solche Arbeiten sicher ausgeführt werden müssen – zum Schutz der Menschen auf und am Gebäude und der Umwelt. Meine Arbeiten an asbesthaltigen Dachmaterialien erfolgen nach dieser Regel.

Wie wird das Material entsorgt?

Asbesthaltige Abfälle müssen vorschriftsgemäß verpackt, transportiert und über zugelassene Entsorgungswege entsorgt werden. Das gehört zum Leistungsumfang.

05Dach-Check

Jetztanfragen.

In vier kurzen Schritten beschreibst du dein Anliegen. Am Ende geht es per WhatsApp direkt an Marcellino Schwarz – mit allen Angaben, damit er sich ein erstes Bild machen kann.

Schritt 2 von 4 – Details

  1. Anliegen
  2. Details
  3. Kontakt
  4. Prüfen

Details zu: Asbestsanierung

Bitte asbestverdächtiges Material nicht anfassen, bohren, schleifen oder abspritzen. Beschreibe es nur kurz.

Zeitrahmen

Fotos optional

Fragen zudeinem Dach?

Schreib Herr Schwarz kurz, worum es geht – die Nachricht ist schon vorbereitet.

Eine Besichtigung vereinbaren wir nach vorheriger Abstimmung. Oder ruf an: 0152 54027006